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Neue DIN 6868-157 in Kraft - Qualitätssicherung in der Radiologie

Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV

Seit kurzem ist die veränderte DIN 6868-157 in Kraft, die die nunmehr komplexere Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen der Radiologie regelt.  Damit soll die gesamte Bilddarstellungskette (einschließlich Hardware, Software und Bildwiedergabegerät) geprüft werden.

Was ändert sich u.a.?

  • Mit der neuen DIN 6868-157 werden zukünftig alle Monitore zur Befundung von Röntgenuntersuchungen in die Qualitätssicherung einbezogen.
  • Es erfolgt eine Einteilung in Raumklassen.
  • Automatisierte Verfahren können die Durchführung der Konstanzprüfung erleichtern.

 

Was heißt das für den Betreiber von Befundmonitoren?

  • Prüfung, Update oder Ersatzbeschaffung der zur Sicherung der Bildqualität eingesetzten Software
  • Vorhandene Messgeräte sind zu prüfen; für Raumklassen ist ein Beleuchtungsstärkenmessgerät erforderlich
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen
  • Bereits abgenommene Monitore müssen nicht neu abgenommen werden.
    Konstanzprüfungen werden nach der Norm auf der Abnahmeprüfung fortgeführt.
    Es gilt eine Übergangsfrist bis Mai 2015. Ab dem Stichtag muss jede neue Abnahmeprüfung nach der neuen Norm erfolgen.

 

Was leistet die USE Projektmanagement GmbH in diesem Zusammenhang?

Das Health-Care Team der USE ist bereits auf die neue DIN 6868-157 geschult und von Seiten der führenden Hersteller zertifiziert, um die notwendigen Softwareupdates einzuspielen, die Anwender zu schulen sowie die anstehenden Abnahme- und Konstanzprüfungen durchzuführen. Als EIZO Medical Premium Partner können wir zu Sonderkonditionen auf geeignete Software zugreifen, die bereits nach der neuen DIN arbeitet.

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