Staatliche Förderungen für IT & Digitalisierung
Sparen mit der Digitalisierung
Auszug aus den
IT-Fördermodellen
Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.
Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Wer kann einen Förderungsantrag stellen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ohne öffentliche Beteiligung.
Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert die KfW den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben: Investitionen, Betriebsmittel, den gesamten Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens.
Beispiele für Digitalisierungsvorhaben:
- Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
- Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels
- Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
- Ausbau innerbetriebliche Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen
Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen.
Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovationsförderung erhalten haben.
Kreditinfos auf einen Blick:
- Ab 1,00 % effektivem Jahreszins
- Kreditbetrag zwischen 25.000 und 25 Mio. Euro und Förderzuschuss als Ergänzung zum Kredit
- Für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
- Für Unternehmen und Freiberufler
- Leichterer Kreditzugang möglich: KfW kann bis zu 70 % des Risikos von Ihrer Bank übernehmen
Wer kann einen Förderungsantrag stellen?
Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung mit Sitz in Deutschland, sowie mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden. Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 120.000 Euro.
Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
- Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
- Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
Damit können die Unternehmen entsprechend ihrer individuellen Bedarfs- und Liquiditätssituation die für sie am besten geeignete Förderart auswählen.
In der Zuschussvariante erfolgt die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen sowie Angehöriger freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Digitalisierung unterstützen.
Erhalten Sie für die Beratung im Rahmen von Digitalisierungsprojekten Fördergelder von bis zu 16.500 Euro.
Wer ist förderberechtigt?
Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
- Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
- Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
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